Ratgeber

AfA bei vermieteten Immobilien in Leverkusen: Sätze, Beispiele, Gutachten

Die Abschreibung ist für viele Vermieter der größte Steuervorteil ihrer Immobilie. Ein Überblick über die Sätze, die Ausnahmen und eine Möglichkeit, die AfA legal zu erhöhen.

Geschrieben von Patrick Stark und Julian Hoffmann, Geschäftsführer der Stark & Hoffmann Immobilien GmbH · Stand 13. September 2026

Was abgeschrieben wird

Die AfA verteilt die Kosten des Gebäudes auf seine typische Nutzungsdauer. Der Anteil für Grund und Boden bleibt außen vor, weil sich ein Grundstück nicht abnutzt. Maßgeblich sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Welcher Satz gilt

Bei Gebäuden im Privatvermögen hängt der Satz vom Fertigstellungsjahr ab:

Gehört ein Gebäude zum Betriebsvermögen, dient es nicht Wohnzwecken und wurde der Bauantrag nach dem 31. März 1985 gestellt, beträgt die AfA ebenfalls 3 Prozent (§ 7 Abs. 4 EStG).

Zusätzliche Abschreibungen

Die Restnutzungsdauer als Hebel

Hinter den Prozentsätzen stehen feste Nutzungsdauern. Ist ein Gebäude tatsächlich schneller am Ende – wegen seines Alters, der Bausubstanz oder veralteter Technik –, darf nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer angesetzt werden. Den Nachweis führt man in der Regel mit einem Gutachten.

Der Bundesfinanzhof hat diesen Weg 2021 bestätigt (IX R 25/19) und 2024 klargestellt, dass jede im Einzelfall geeignete Methode genügt, auch eine Ermittlung nach der ImmoWertV (IX R 14/23). Das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 mit seinen Anforderungen an die Qualifikation der Gutachter wurde zum 1. Dezember 2025 aufgehoben. Weil der Steuerpflichtige die Darlegungslast trägt, bleibt ein erfahrener Sachverständiger trotzdem ratsam.

Beispiel: 360.000 Euro Gebäudewert

ohne GutachtenRestnutzungsdauer 30 Jahre
AfA pro Jahr7.200 € (2 %)12.000 €
zusätzliche AfA4.800 €
Steuerersparnis bei 42 %rund 2.000 € pro Jahr

Kosten und Nutzen des Gutachtens

Für eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus werden meist etwa 900 bis 1.800 Euro fällig, bei Mehrfamilienhäusern entsprechend mehr. Bei Vermietung lassen sich die Kosten in der Regel als Werbungskosten absetzen. Besonders lohnend ist das Gutachten bei älteren Bestandsgebäuden, bei Sanierungsstau und bei Objekten, die teuer gekauft wurden.

Passend dazu

Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall.

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