Ratgeber

Maklerprovision in Leverkusen: Teilung, Höhe und Ausnahmen

Wer die Provision zahlt, hängt davon ab, was gekauft wird und wer den Makler beauftragt hat. Eine Übersicht mit Rechenbeispielen.

Geschrieben von Patrick Stark und Julian Hoffmann, Geschäftsführer der Stark & Hoffmann Immobilien GmbH · Stand 13. September 2026

Haus oder Wohnung: gleiche Anteile

Für Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten seit Dezember 2020 eigene Vorschriften im BGB, sofern der Käufer Verbraucher ist (§ 656b BGB). Ihr Kern: Käufer und Verkäufer sollen nicht ungleich belastet werden.

Vor der Reform zahlten Käufer vielerorts die volle Provision. Diese Praxis ist bei Häusern und Wohnungen nicht mehr zulässig.

Übliche Höhe und ein Rechenbeispiel

Marktüblich sind je Seite 3,57 Prozent des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer, insgesamt 7,14 Prozent.

KaufpreisAnteil Käufer (3,57 %)Anteil Verkäufer (3,57 %)zusammen (7,14 %)
250.000 €8.925 €8.925 €17.850 €
350.000 €12.495 €12.495 €24.990 €
500.000 €17.850 €17.850 €35.700 €

Weniger zu vereinbaren ist erlaubt. Ein Nachlass für den Verkäufer gilt dann aber auch für den Käufer – die Seiten dürfen nicht auseinanderlaufen.

Ausnahmen: Grundstück, Mehrfamilienhaus, Paket

Für Baugrundstücke, Mehrfamilienhäuser und den Kauf mehrerer Eigentumswohnungen als Paket gilt die Teilungspflicht nicht. Dort trägt oft der Käufer die Provision allein, häufig 5,95 Prozent inklusive Umsatzsteuer. Der Verkäufer beteiligt sich selten, verpflichtet ist er nicht. Die Maklerkosten gehören in diesen Fällen von Beginn an in die Gesamtkalkulation.

Eigener Suchauftrag des Käufers

Wer als Käufer selbst einen Makler auf die Suche schickt, bezahlt ihn in der Regel auch selbst. Andere Absprachen sind denkbar, aber an die gesetzlichen Grenzen gebunden.

Und bei Mietwohnungen?

Hier gilt das Bestellerprinzip. Die Provision zahlt, wer den Makler beauftragt – in aller Regel der Vermieter. Üblich sind zwei Monatskaltmieten plus Umsatzsteuer. Vom Wohnungssuchenden darf ein Vermittler nie mehr als zwei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer verlangen (§ 3 Abs. 2 WoVermRG).

Was die Provision abdeckt

Von der Bewertung über Fotos, Exposé und Besichtigungen bis zur Vorbereitung des Notartermins: Welche Arbeit hinter der Provision steckt, zeigt unser Beitrag zu den Leistungen eines Maklers.

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Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall.

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