Geschrieben von Patrick Stark und Julian Hoffmann, Geschäftsführer der Stark & Hoffmann Immobilien GmbH · Stand 14. September 2026
Flurkarte, Liegenschaftskarte, Kataster
Das Liegenschaftskataster besteht aus zwei Teilen: Im Liegenschaftsbuch wird jedes Flurstück mit seinen Merkmalen beschrieben, etwa Lage, Größe und tatsächlicher Nutzung. Die Liegenschaftskarte – umgangssprachlich Flurkarte – stellt die Flurstücke grafisch dar, mit Grenzen, Flurstücksnummern, Gebäuden und angrenzenden Straßen.
Wofür man sie braucht
- bei Kauf und Verkauf, um Lage und Zuschnitt des Grundstücks zu belegen
- für Bauanträge, zu deren Unterlagen sie häufig gehört
- bei Fragen zum Grenzverlauf, um die Grundstücksstruktur nachvollziehen zu können
Zuständige Stelle in Leverkusen
Auszüge erteilt die Stadt Leverkusen, Abteilung Geoinformationen (620), Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen.
Wer den Auszug beantragen darf
Nach Angabe der Stadt können nur berechtigte Interessenten Auszüge aus dem Liegenschaftskataster beantragen. Das berechtigte Interesse – etwa als Eigentümer oder als Kaufinteressent – legen Sie im Antrag dar.
So stellen Sie den Antrag
- Ein formloser Antrag genügt, auch per Fax oder E-Mail.
- Alternativ steht bei der Stadt ein Bestellformular für Karten und Pläne zum Herunterladen bereit.
- Geben Sie die Adresse und möglichst Gemarkung, Flur und Flurstück an – diese Angaben stehen im Grundbuchauszug.
Gebühren
Die Kosten richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW). Bestellen Sie am besten direkt bei der Stadt; private Portale bieten dieselben amtlichen Unterlagen häufig zu höheren Preisen an.
Beim Verkauf
Die Flurkarte gehört zu den Unterlagen, nach denen Käufer, Banken und Notare fragen. Stimmt die tatsächliche Bebauung nicht mit dem Kataster überein – etwa bei einem nicht eingemessenen Anbau –, lässt sich das vor der Vermarktung klären statt unter Zeitdruck vor der Beurkundung.
Passend dazu
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall.
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