Ratgeber

Flurkarte in Leverkusen: So bekommen Sie den Auszug aus dem Kataster

In Leverkusen führt die Stadt selbst das Liegenschaftskataster. Einen Auszug bekommt, wer ein berechtigtes Interesse hat – mit einem formlosen Antrag.

Geschrieben von Patrick Stark und Julian Hoffmann, Geschäftsführer der Stark & Hoffmann Immobilien GmbH · Stand 14. September 2026

Flurkarte, Liegenschaftskarte, Kataster

Das Liegenschaftskataster besteht aus zwei Teilen: Im Liegenschaftsbuch wird jedes Flurstück mit seinen Merkmalen beschrieben, etwa Lage, Größe und tatsächlicher Nutzung. Die Liegenschaftskarte – umgangssprachlich Flurkarte – stellt die Flurstücke grafisch dar, mit Grenzen, Flurstücksnummern, Gebäuden und angrenzenden Straßen.

Wofür man sie braucht

Zuständige Stelle in Leverkusen

Auszüge erteilt die Stadt Leverkusen, Abteilung Geoinformationen (620), Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen.

Wer den Auszug beantragen darf

Nach Angabe der Stadt können nur berechtigte Interessenten Auszüge aus dem Liegenschaftskataster beantragen. Das berechtigte Interesse – etwa als Eigentümer oder als Kaufinteressent – legen Sie im Antrag dar.

So stellen Sie den Antrag

Gebühren

Die Kosten richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW). Bestellen Sie am besten direkt bei der Stadt; private Portale bieten dieselben amtlichen Unterlagen häufig zu höheren Preisen an.

Beim Verkauf

Die Flurkarte gehört zu den Unterlagen, nach denen Käufer, Banken und Notare fragen. Stimmt die tatsächliche Bebauung nicht mit dem Kataster überein – etwa bei einem nicht eingemessenen Anbau –, lässt sich das vor der Vermarktung klären statt unter Zeitdruck vor der Beurkundung.

Passend dazu

Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall.

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