Geschrieben von Patrick Stark und Julian Hoffmann, Geschäftsführer der Stark & Hoffmann Immobilien GmbH · Stand 14. September 2026
Seit wann gilt das neue Recht?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (Nr. 226) verkündet. Die ersten Vorschriften sind am 29. Juli 2026 in Kraft getreten, andere folgen zeitversetzt. Es löst das Gebäudeenergiegesetz in der Fassung von 2024 ab.
Muss meine neue Heizung noch 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen?
Nein. Die pauschale 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen ist entfallen. Eigentümer können wieder technologieoffen entscheiden – auch für eine neue Gas- oder Ölheizung.
Welche Pflichten haben neue Gas- und Ölheizungen?
Wird eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eingebaut, gilt die sogenannte Bio-Treppe: Ab 2029 muss ein wachsender Teil der Wärme aus biogenen Brennstoffen – Biomethan, Bioöl oder biogenem Flüssiggas – oder aus Wasserstoff stammen, mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040 (§ 43 GModG). Wer heute eine solche Heizung einbaut, sollte diese Stufen in die langfristigen Betriebskosten einrechnen.
Darf meine alte Heizung weiterlaufen?
Ja. Gestrichen sind die Paragrafen 71 bis 73 des bisherigen GEG – und damit auch das Betriebsverbot für alte Heizkessel und die Austauschpflicht nach 30 Jahren. Eine funktionierende Heizung genießt Bestandsschutz. Ein Enddatum für fossile Brennstoffe enthält das neue Gesetz nicht; nach § 42a GModG sollen Heizbrennstoffe aber ab 2045 über eine gesetzliche Quote vollständig klimaneutral werden.
Gibt es weiter Förderung?
Ja. Die Bundesregierung setzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fort; die neuen Förderbedingungen gelten seit dem 21. Juli 2026.
Was bedeutet das beim Kauf oder Verkauf?
| Rolle | Folge der Reform |
|---|---|
| Eigentümer | keine 65-Prozent-Vorgabe beim Heizungstausch, mehr Spielraum bei der Planung |
| Verkäufer | ältere Gas- oder Ölheizungen erzeugen weniger Sanierungsdruck – ein Vorteil in der Verhandlung |
| Käufer | Alter und Zustand der Heizung bleiben ein Kostenfaktor; bei neu eingebauten Gas- und Ölheizungen kommen steigende Pflichtanteile an Biobrennstoffen oder Wasserstoff hinzu |
Unverändert ist: Wer verkauft oder vermietet, braucht einen Energieausweis.
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